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Lesezeit:
4 Minuten
Veröffentlichungsdatum
02.10.2025
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Der Cannabis-Skandal: Illegale Machenschaften, Gerichtsurteile, Abrechnung!
Aktuelles

Der Cannabis-Skandal: Illegale Machenschaften, Gerichtsurteile, Abrechnung!

Der Cannabis-Skandal: Illegale Machenschaften, Gerichtsurteile, Abrechnung!

Das Geschäft mit medizinischem Cannabis hat eine Schattenseite: Manche Apotheken missbrauchen ihre Macht. DrAnsay sagt dem Missstand den Kampf an.



In einem Artikel der „WELT“, der im Juni 2025 erschienen ist, wurde wieder einmal bestätigt, was Insider:innen schon lange wissen: Auf dem Markt für medizinisches Cannabis toben dunkle Machenschaften. So berichtet die Zeitschrift: „Doch nicht nur Apothekerverbände bemühen im Kampf gegen die Flut an Medizinalcannabis die Gerichte. Auch manche Betreiber schlagen diesen Weg ein. So hat der Jurist Can Ansay, Betreiber der Plattform dransay.com, gerade einen ganzen Wust an gerichtlichen Eil-Beschlüssen gegen Mitbewerber erwirkt, unter anderem mehrere einstweilige Verfügungen gegen den Plattformbetreiber DoktorABC mit Sitz in London – mit juristischem Erfolg.“ 



Die hinterhältige Masche der Cannabis-Betrügenden

Die Vorwürfe sind massiv: Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte DoktorABC bereits „mit Medikamentenpreisen zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass im angezeigten Preis eine Servicepauschale enthalten ist, die nicht von der Apotheke erhoben wird“. Die Apotheken wurden offenbar angewiesen, zur Verschleierung der Preisgestaltung keine Rechnungen beizulegen. Das Landgericht Hamburg verbot der Plattform bereits Monate zuvor „in Deutschland medizinisches Cannabis und andere verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben, ohne sicherzustellen, dass die angegebenen Patient:innendaten tatsächlich mit der Person des Anfragenden übereinstimmen“.


Die Masche ist klar: Sie wollen durch die verbotene Manipulation von Preisen, fehlende ID-Kontrollen und rechtswidrige und systematische Zuweisungen schnelles Geld machen – zum Schaden der Patient:innen und der gesamten Branche. 



Im Auge des Gesetzes: die „Grünhorn Apotheke“

Das betrifft auch die „Grünhorn Apotheke“ in Leipzig. Die ehemals größte Versandapotheke für medizinisches Cannabis verstößt systematisch gegen das Zuweisungsverbot. Unter anderem erhält die Apotheke illegale Zuweisungen von der Website www.gruenhorn.de. Diese wird durch die Grünhorn Services GmbH betrieben.

Gegen die Grünhorn Services GmbH sowie Frau F., die für die „Grünhorn Apotheke“ verantwortliche Apothekerin, wurden nun gerichtliche Eilentscheidungen erlassen. Frau F. muss unter anderem mit dem Entzug ihrer Zulassung rechnen. Gegen die mit Grünhorn kooperierende Plattform „Canngo“ wurde ebenfalls eine Eilentscheidung wegen Irreführung erwirkt.



„Die Behörden versagen mal wieder“

Dr. jur. Can Ansay bleibt standhaft und schießt im Artikel der „WELT“ scharf zurück: „Wir haben Cannabis vom Schwarzmarkt in den Weißmarkt der Apotheken gebracht und sortieren nun alle schwarzen Schafe aus, da Behörden mal wieder versagen“, betont der Gründer von www.dransay.com. „Wer aus Profitsucht illegal Patient:innen schädigt und die ganze Branche in Verruf bringt, hat hier keinen Platz.“


Die Botschaft ist klar: Keine vorsätzlichen Preis-Täuschungen, keine illegalen Zuweisungen an Apotheken, keine Umgehung des Apotheken-Wahlrechts. Der einzige Wermutstropfen: Geschädigte Patient:innen können bereits gezahlte Beträge zurückfordern, wie ein Eil-Urteil des Landgerichts Leipzig nun bestätigt. Denn bei einem Verstoß gegen das Zuweisungsverbot entfällt der Vergütungsanspruch der Apotheke, da berufsrechtliche Mindestanforderungen nicht eingehalten wurden.


Dank Prof. Dr. Eva Vonau, Dr. Jan Rasmus Ludwig und Ahmad Jamaleddine – den Rechtsanwält:innen von dransay.com – war dieser Erfolg vor Gericht möglich. Unser Versprechen: Wir werden den Markt weiter durchleuchten und Menschen vor schädlichen Profiteur:innen schützen. Das sind keine leeren Worte, sondern durch Gerichtsurteile bereits Wirklichkeit gewordene Tatsachen. Das Gute siegt am Ende immer – besonders vor Gericht.

















*Hinweis: Bei diesen Eil-Urteilen handelt es sich um vorläufige Beschlüsse im einstweiligen Verfügungsverfahren, die nach Zustellung wirksam werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht danach laut den Beschlüssen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft. Eine Hauptverhandlung hat in den Verfahren nicht stattgefunden. Die Entscheidungen können mit Rechtsmitteln angegriffen und in einem Hauptsacheverfahren abweichend entschieden werden.

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