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Du hast Lust, Teil der
eHealth Revolution zu sein?

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3 Mio.

online Arzt-Behandlungen seit 2018.

 

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Online-Behandlungen täglich.

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Bist du bereit, mit uns Politik & Wirtschaft zu bewegen?

Und möchtest Du mit uns ein Zeichen setzen, durch unsere revolutionären und disruptiven Lösungsansätze?

Dann schau dir die offenen Stellen an:

About us:

Unsere über 700.000 Patienten lieben uns (4,9 Sterne), da wir als Einzige die eHealth Revolution zu ihren Gunsten anführen. Wir setzen die Versprechen der Regierung um, welche sie nicht hält. Unsere erfolgreichen Disruptionen erzeugen großes internationales Medienecho, aber oft auch Gegenwind vom Establishment, welches Umsatzeinbußen fürchtet durch gesunde Patienten und Innovationen. Daher kritisiert es unsere revolutionären Innovationen oft zunächst grundlos, kopiert sie dann aber später (schlecht), so wie die „AU per Telefon“. Gestalte jetzt mit uns die weltweite eHealth Revolution!

Unsere Mission

„Mit einem schlanken Ansatz disruptive Dienste einführen, die den Ist-Zustand infrage stellen, und dann in einen E-Health-Standard überführt werden.“

Für mehr Informationen sende uns einfach eine E-Mail an jobs@au-schein.de

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WICHTIG:

Du kannst im folgenden Fragebogen für diese „5 Min. AU“ ohne Gespräch eine Arzt-Adresse in allen deutschen Städten auswählen, die dann auch auf Deiner deutschen Krankschreibung steht.

Falls Dein Arbeitgeber jedoch streng ist, wähle auf der Startseite lieber die AU per Videochat mit deutschem Arzt inkl. 100% Lohngarantie!:

Denn Dein Arbeitgeber kann einen Unterschied der „5 Min. AU“ zur normalen AU vom Praxisarzt nur erkennen, falls er so misstrauisch ist, dass er bei der Ärztekammer vergeblich nachfragt. Alle Privatärzte für die „5 Min. AU“ sind nämlich international tätig und daher nur im Ausland registriert.
Deren Krankschreibungen sind aber rechtlich genauso gültig wie von einem deutschen Arzt, da das Gesetz nur eine „ärztliche Bescheinigung“ fordert, also ohne Beschränkung auf den Ort der Arztzulassung (§ 5 Absatz 1, Satz 2 EntgFG).
Zur Aufklärung Deines Arbeitgebers sende ihm gern unser Info-Schreiben. Zudem gibt es vereinzelt Gerichte, die im Streitfall den Beweiswert einer AU mit Videochat viel höher bewerten, da sie behaupten, die Videochat-Pflicht für Kassenärzte gelte auch für Privatärzte.