Sie möchten sich rückwirkend krankschreiben lassen, wissen aber nicht, ob Sie das dürfen?
Wie funktioniert eine rückwirkende Krankschreibung überhaupt?
Wir haben alle für Sie relevanten Informationen gesammelt und klären über einige Irrtümer auf, für den Fall, dass Sie sich als Arbeitnehmer vom Arzt rückwirkend krankschreiben lassen möchten.
Wann ist eine Krankschreibung wichtig?
Sie haben Husten und Schnupfen? Vielleicht fühlen Sie sich einfach generell nicht wohl und müssen das Bett hüten.
Wer krank ist, sollte sich direkt am ersten Krankheitstag am Arbeitsplatz beim Chef melden. Am besten, Sie erledigen das telefonisch, damit sichergestellt wird, dass der Arbeitgeber Ihre Mitteilung auch erhält.
Das haben Sie bereits getan und sinken jetzt erschöpft in Ihre Kissen zurück.
Müssen Sie sich nun trotz Krankheit aus dem Bett quälen und direkt eine Krankschreibung beim Arzt holen?
Was tun, wenn Sie zu schwach sind oder außerhalb der Praxiszeiten zum Arzt müssten, wie beispielsweise am Wochenende?
Sie sollten sich Ihre Krankmeldung spätestens am darauffolgenden Montag mit einem ärztlichen Attest bestätigen lassen. Je früher Sie sich eine Bescheinigung holen, desto besser.
Generell schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie erst eine Krankschreibung einreichen müssen, wenn Sie länger als drei Kalendertage krank sind. Spätestens an Tag vier sollte der Arbeitgeber also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.
Allerdings kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat, schon früher eine Bescheinigung zu verlangen. Dazu finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag Richtlinien zum korrekten Vorgehen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie sich bereits am ersten Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen.
Sie waren noch nicht beim Arzt und haben die vom Arbeitsrecht oder Ihrem Arbeitgeber festgelegte Frist verpasst? Nun kommt die rückwirkende Krankschreibung ins Spiel.
Ist eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt überhaupt erlaubt?
Generell gilt: Ärzte schreiben keine Krankschreibung rückwirkend. Sie müssen sich nämlich an bestimmte Arbeitsunfähigkeits Richtlinien (AU RL) halten, die sicherstellen, dass bei der Ausstellung von Krankschreibungen alles mit rechten Dingen zugeht. Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer darf erst ab dem Tag bescheinigt werden, an dem die Untersuchung stattgefunden hat und der betreffende Arzt den Patienten untersuchen konnte.
Da es verschiedene Situationen gibt, in denen es gar keine andere Möglichkeit gibt, sich als Beschäftigter direkt eine Krankschreibung zu holen, gibt es auch hier eine Ausnahme. Sie können sich also unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitnehmer einige Tage rückwirkend krankschreiben lassen.
Den Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor Behandlungsbeginn liegenden Tag zu legen, ist nur dann möglich, wenn Sie dem behandelnden Arzt nachvollziehbar und glaubhaft versichern können, dass Sie zu Beginn Ihrer Krankheit zu krank waren, eine Praxis aufzusuchen.
In absoluten Ausnahmefällen ist also eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer auch rückwirkend möglich.
Natürlich gibt es auch hier einen bestimmten Zeitrahmen, in dem der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung vornehmen kann:
Wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Als Arbeitnehmer können Sie sich maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben lassen.
Diese Regelung besteht erst seit dem 4. März 2016. Zuvor waren es maximal zwei Tage, für die ausnahmsweise rückwirkend eine Krankschreibung ausgestellt werden durfte.
Es ist durch die Aktualisierung dieser Regelung nun dementsprechend unter Umständen auch möglich, eine Krankschreibung rückwirkend für das Wochenende zu erhalten.
Auch wenn Sie sich rückwirkend krankschreiben lassen, sind Sie dazu verpflichtet, erneut einen Arzt aufzusuchen, wenn die Krankheit länger dauert als in der Krankschreibung vermerkt. Eine rückwirkende Krankschreibung schließt also eine Folgebescheinigung nicht aus. Eine solche Bescheinigung ist an dem Werktag erforderlich, der auf den letzten Tag der zunächst prognostizierten Arbeitsunfähigkeit folgt. Samstage gelten jedoch nicht als Arbeitstage.
Erst nach gewissenhafter Prüfung wird der Arzt Ihnen eine Bescheinigung über das Fortbestehen der Krankheit ausstellen.
Eine weitere interessante Info zum Thema rückwirkende Krankmeldungen:
Erfolgt die rückwirkende Krankschreibung während Sie im Urlaub sind, dürfen Ihnen die jeweiligen Urlaubstage in der Regel nicht von Ihrem Arbeitgeber abgezogen werden. Wenn Sie sich in so einem Fall rückwirkend krankschreiben lassen, wird der Urlaub Ihnen normalerweise wieder gutgeschrieben und Sie können sich zu einem anderen Zeitpunkt von Ihrer Arbeit freinehmen.
Nun zu einer sehr wichtigen Frage für Sie als Arbeitnehmer:
Kann der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung verweigern?
Wenn der Arzt Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Patienten hat und nicht überzeugt ist, dass der Patient an den vorangegangenen Tagen arbeitsunfähig war, kann er die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung verweigern. Es muss für den Arzt eindeutig erkennbar sein und eine klare Anzeige vorliegen, dass der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Arztpraxis erscheinen konnte.
Wenn Sie keine Bescheinigung erhalten oder gar gänzlich darauf verzichten, eine rückwirkende Krankschreibung einzureichen, können Ihnen schwerwiegende Konsequenzen drohen: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen tatsächlich gemäß des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG eine weitere Auszahlung Ihres Gehalts verweigern, eine Abmahnung aussprechen oder Ihnen gar das Arbeitsverhältnis kündigen.
Also walten Sie Vorsicht:
Wenn seit Ihrer Erkrankung bereits eine Woche vergangen ist, ist es unwahrscheinlich, dass ein Arzt zustimmt, Ihnen rückwirkend ein Attest für eine weit zurückliegende Erkrankung auszustellen. In einem solchen Fall müssen Sie wahrscheinlich mit Konsequenzen seitens Ihres Chefs rechnen.
Rückwirkende Krankschreibung – worauf sollte der Arbeitnehmer achten?
Wie viele Kalendertage hat der Arbeitnehmer Zeit, eine Krankmeldung einzureichen?
Sie als Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, die rückwirkende Krankschreibung innerhalb von sieben Tagen dem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorzulegen. Wenn der Arzt die Bescheinigung nicht ausstellt, der Arbeitnehmer aber in dieser Zeit nicht zur Arbeit erschienen ist, kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen und eine Abmahnung aussprechen. In diesem Fall ist es am besten, direkt auf den Arbeitgeber zuzugehen und sich für die Nichtvorlage des Attestes zu entschuldigen. Dann kann die verzwickte Situation so schnell wie möglich geklärt werden.
Ab wann muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen?
Eine Krankmeldung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur an drei Tagen zulässig. Ebenso wie eine rückwirkende Krankschreibung ist das Attest spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Wie Sie sehen, ist es gar nicht so einfach, eine Krankschreibung rückwirkend zu erhalten. Sie kann nur in Ausnahmefällen vom Arzt ausgestellt werden. Um alle Punkte in diesem kleinen Ratgeber zusammenzufassen, haben wir einen kurzen FAQ-Bereich für Sie erstellt:
Rückwirkend krankschreiben lassen – Häufige Fragen
Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten zum Thema rückwirkende Krankmeldung.
Was bedeutet 3 Tage rückwirkend?
Maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben bedeutet, dass Sie seit des Beginn der Arbeitsunfähigkeit nur drei Tage Zeit haben, einen Arzt aufzusuchen und für Ihren Arbeitgeber eine Krankschreibung ausstellen lassen können.
Wie lange rückwirkend kann ich mich krankschreiben lassen?
Seit 2016 dürfen Sie sich nicht nur zwei, sondern sogar drei Tage rückwirkend krankschreiben lassen. Das funktioniert aber nur, wenn Sie am ersten Tag und eventuell auch am zweiten Tag Ihrer Krankheit nicht in der Lage sind, einen Arzt aufzusuchen. Wenn Sie beispielsweise mit hohem Fieber im Bett liegen oder generell einfach zu schwach sind, eine Arztpraxis zu besuchen.
Kann man im Nachhinein ein Attest bekommen?
Sie können im Nachhinein noch ein Attest bekommen, keine Sorge. Achten Sie nur darauf, Ihren Arbeitgeber bereits am ersten Tag Ihrer Erkrankung zu informieren und sich im Anschluss schnellstmöglich bei einem Arzt eine Krankschreibung zu holen.